"Verfahrensrecht für die existenzsichernde Sozialberatung"

Umfang: Tagesseminar

Widerspruch, Überprüfung, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, einstweilige Anordnung, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Klage, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe.

Nach dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz haben sich die Befugnisse der Sozialberatung erweitert. Im vorgerichtlichen Verfahren ist sogar die Vertretung erlaubt. Jede Sozialberatung, die sozialrechtlich berät, sollte die Grundzüge der Rechtsdurchsetzung kennen.

Schwerpunkte des Seminars bilden das Widerspruchsverfahren und die Überprüfung rechtswirksamer Bescheide. Aber auch der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, die wiederholte Antragstellung und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind wichtige Instrumente sozialrechtlicher Beratungsstellen, auf die gründlich eingegangen wird. Durch Beispiele aus der Beratungspraxis werden diese anschaulich dargestellt. In der Fortbildung wird auf die für die Beratung wichtigen Regelungen des SGB X und des SGG (Sozialgerichtsgesetz) eingegangen.

Neben den oben genannten Schwerpunkten befasst sich das Seminar überblicksartig mit der gerichtlichen Rechtsdurchsetzung, der Möglichkeit des Rechtsberatungsscheins, dem einstweiligen Rechtsschutz und der Prozesskostenhilfe.

Das Seminar bezieht sich in erster Linie auf den Bereich des SGB II, beinhaltet aber auch in wichtigen Punkten den Bereich des SGB XII.
BECKHÄUSER + ECKHARDT
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