Kosten der Unterkunft im SGB II (SGB XII)
Umfang: Tagesseminar
Die Übernahme der Kosten der Unterkunft ist einer der strittigsten Bereiche des SGB II und eine fundierte Fortbildungsveranstaltung hierzu ist tagesfüllend.
Fragen gibt es viele: Das beginnt schon damit, was Unterkunftskosten sind. Gehört die Garage dazu, die mit der Wohnung gemietet werden muss? Sind notwendige Renovierungskosten Teil der Unterkunftskosten? Wann sind Unterkunftskosten angemessen? Wie verhält es sich mit der Übernahme von Heizkosten? Müssen Nachzahlungen bei der Heizkostenabrechnung übernommen werden? Das Seminar beschäftigt sich auch ausführlich mit Fragen des Umzugs, der Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten und vielem mehr.
Das Seminar geht systematisch auf die Rechtsprechung des BSG ein. Aktuelle Rechtskommentare von RichterInnen des Bundessozialgerichts (2009) und Empfehlungen des Deutschen Vereins für Fürsorge bilden hier ebenso die Seminargrundlage wie wegweisende Urteile von Landessozialgerichten.
Wird das Seminar von Nürnberger Beratungsstellen gebucht, werden auch die aktuellen kommunalen Richtlinien der Stadt Nürnberg einbezogen. In anderen Städten oder Landkreisen versuche ich die jeweiligen kommunalen Regelungen zu erhalten, um sie berücksichtigen zu können.
„Die Übernahme der Kosten der Unterkunft“ sind gewissermaßen ein Pflichtthema der Sozialberatung. Da die Regelungen fast gleichermaßen für Leistungsberechtigte des SGB XII gelten, ist diese Fortbildung vielfach anwendbar.
BECKHÄUSER + ECKHARDT
Fortbildungen für die Sozialpädagogische Beratung
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