"Aufhebungsbescheid, Rückforderung, Leistungskürzung"

Umfang: Tagesseminar oder zweitägiges Intensivseminar

Änderungsbescheide, Rückforderungen, Aufhebungsbescheide, Kostenerstattungsbescheide, Aufrechnungen, Ratenvereinbarungen, Abtretungen, Zahlungseinstellung wegen mangelnder Mitwirkung...

Fast alles, was sozialrechtlich dazu führt, dass Leistungsberechtigte nicht Ihren sozialhilferechtlichen Bedarf erhalten, ist Thema der Fortbildung.

Wer im Bereich des SGB II berät, kennt die Flut der Bescheide der Jobcenter. Es wird aufgehoben, geändert, nachgezahlt, zurückgefordert, eingestellt und aufgerechnet. Meist als Anhang finden sich Rechtsgrundlagen, nach denen der Bescheid erstellt worden sei. Ob diese zutreffen, kann der Betroffene kaum nachvollziehen. Aber auch BeraterInnen haben hier oft Schwierigkeiten zu beurteilen, ob alles rechtens zugeht. Oft tut es das nicht. Ziel der Fortbildung ist es zu lernen, systematisch solche Bescheide auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Hierzu ist neben dem SGB II auch ein tieferer Blick ins SGB I und SGB X notwendig. Das SGB I und SGB X spielt in der sozialen Beratung oft nur eine untergeordnete Rolle. Dies ist bedauerlich, da gerade die Rechtsnormen dieser Gesetzesbücher Menschen vor willkürlichem behördlichen Handeln schützen könnten.

Die eintägige Fortbildung orientiert sich an der praktischen Beratungsarbeit.
BECKHÄUSER + ECKHARDT
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